Betriebsvereinbarung BGM: Was hineingehört und wo der Betriebsrat mitbestimmt

Was gehört in eine Betriebsvereinbarung BGM? Mitbestimmungsrechte nach § 87 und § 88 BetrVG, freiwillige und erzwingbare Regelungen, eine bewährte Gliederung und die Datenschutzklausel nach dem EuGH-Urteil von 2024.

Stand: 09.10.2026

Eine Betriebsvereinbarung BGM ist in vielen Unternehmen der Punkt, an dem aus guten Absichten verbindliche Spielregeln werden. Spätestens wenn eine Mitarbeiterbefragung, eine Fehlzeitenauswertung oder die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ansteht, sitzt der Betriebsrat ohnehin mit am Tisch – nicht aus Höflichkeit, sondern weil das Gesetz es so vorsieht.

Dieser Beitrag zeigt, wo der Betriebsrat im betrieblichen Gesundheitsmanagement mitbestimmt, welche Regelungen freiwillig sind und welche erzwingbar, was in eine gute Betriebsvereinbarung gehört und warum die Datenschutzklausel seit einem EuGH-Urteil von 2024 besondere Sorgfalt verlangt.

Inhaltsverzeichnis

Kurzantwort: Was regelt eine Betriebsvereinbarung BGM?

Eine Betriebsvereinbarung BGM ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nach § 77 BetrVG, der Ziele, Organisation, Analyseverfahren, Datenschutz und Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements verbindlich festlegt. Sie gilt unmittelbar für alle Beschäftigten des Betriebs.

Das BGM als Ganzes ist freiwillig. Viele seiner Bausteine sind jedoch mitbestimmungspflichtig, vor allem nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Gesundheitsschutz), Nr. 6 (technische Überwachung) und § 94 BetrVG (Personalfragebögen). Wer diese Punkte in einer Vereinbarung bündelt, verhandelt einmal statt bei jeder Maßnahme neu.

1. Brauchen Unternehmen überhaupt eine Betriebsvereinbarung?

Eine gesetzliche Pflicht, eine Betriebsvereinbarung BGM abzuschließen, gibt es nicht. Pflicht ist allerdings, den Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten zu beteiligen. Und davon gibt es im Gesundheitsmanagement mehr, als viele Personalabteilungen vermuten.

Ohne Rahmenvereinbarung wird jede dieser Angelegenheiten einzeln verhandelt: die Befragung, das Analysetool, das Verfahren für Rückkehrgespräche. Das kostet Zeit und erzeugt Reibung, gerade in der Startphase. Eine Rahmenvereinbarung schafft dagegen einmal die Grundlage, auf der einzelne Maßnahmen später zügig umgesetzt werden können.

Hinzu kommt ein weicher, aber wichtiger Effekt: Beschäftigte vertrauen Befragungen und Gesundheitsangeboten deutlich mehr, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat die Regeln gemeinsam unterschrieben haben. Das zeigt sich unmittelbar in der Rücklaufquote, wie im Beitrag zur Mitarbeiterbefragung im BGM beschrieben.

2. Mitbestimmung des Betriebsrats im BGM: die Rechtsgrundlagen

Die Mitbestimmung des Betriebsrats im BGM speist sich nicht aus einer einzigen Vorschrift, sondern aus mehreren Tatbeständen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die folgende Übersicht zeigt die Tatbestände, die für eine Betriebsvereinbarung BGM am wichtigsten sind.

BGM-ThemaRechtsgrundlageArt der Beteiligung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Arbeitsschutzorganisation§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVGechte Mitbestimmung, erzwingbar
Software für Befragungen oder Fehlzeitenauswertungen§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVGechte Mitbestimmung, erzwingbar
Standardisierte Gesundheitsfragebögen§ 94 BetrVGZustimmungserfordernis
Allgemeine Verfahrensregeln des BEM§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 7 BetrVGMitbestimmung je nach Regelung
Betriebseigener Fitnessraum, Ruheraum§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVGMitbestimmung bei Form, Ausgestaltung, Verwaltung
Verteilung von Zuschüssen, z. B. für Firmenfitness§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVGMitbestimmung bei den Verteilungsgrundsätzen
Zusätzliche Präventionsangebote§ 88 Nr. 1 BetrVGfreiwillige Betriebsvereinbarung

Gesundheitsschutz nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Der zentrale Tatbestand ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Er greift immer dann, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift dem Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum lässt. Genau das ist bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen der Fall: Das Gesetz schreibt sie vor, legt aber weder Methode noch Fragebogen fest.

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Mitbestimmung seit 2004 mehrfach bestätigt, für die Gefährdungsbeurteilung ebenso wie für Unterweisungen. Der Betriebsrat kann hier auch selbst initiativ werden und eine Regelung verlangen.

Technische Einrichtungen und Fragebögen

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG genügt es, dass eine Software objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Eine Überwachungsabsicht ist nicht nötig. Online-Befragungstools, digitale BEM-Verwaltungen oder Dashboards zur Fehlzeitenanalyse fallen deshalb regelmäßig darunter.

Standardisierte Fragebögen zur Gesundheit können zusätzlich als Personalfragebogen nach § 94 BetrVG zustimmungspflichtig sein. Ist die Befragung wirklich anonym angelegt, ist das umstritten. In der Praxis lohnt es sich trotzdem, den Fragebogen in der Vereinbarung ausdrücklich freizugeben.

BEM, Sozialeinrichtungen und Zuschüsse

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement bestimmt der Betriebsrat über die allgemeinen Verfahrensregeln mit, etwa über Einladung, Gesprächsablauf und Datenumgang. Der konkrete Einzelfall bleibt dagegen Sache der betroffenen Person und des BEM-Teams.

Bei freiwilligen Leistungen wie einem Zuschuss zur Firmenfitness entscheidet der Arbeitgeber allein, ob er zahlt und wie viel Budget er bereitstellt. Mitbestimmt ist nur, nach welchen Grundsätzen das Geld verteilt wird, etwa ob Teilzeitkräfte oder Auszubildende einbezogen sind.

3. Freiwillig oder erzwingbar – warum die Unterscheidung zählt

In der Praxis enthält eine Betriebsvereinbarung BGM fast immer beides: erzwingbare Regelungen nach § 87 BetrVG und freiwillige Regelungen nach § 88 BetrVG. Die Unterscheidung wirkt technisch, hat aber zwei handfeste Folgen.

Erstens die Einigungsstelle: Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in einer erzwingbaren Angelegenheit nicht einigen, entscheidet nach § 87 Abs. 2 BetrVG eine Einigungsstelle verbindlich. Bei freiwilligen Themen wie einem zusätzlichen Kursangebot gibt es diesen Weg nicht – ohne Einigung findet die Maßnahme einfach nicht statt.

Zweitens die Nachwirkung. Eine Betriebsvereinbarung ist nach § 77 Abs. 5 BetrVG mit einer Frist von drei Monaten kündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erzwingbare Teile gelten danach weiter, bis eine neue Regelung steht. Freiwillige Teile enden dagegen mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Für Arbeitgeber folgt daraus ein praktischer Rat: Freiwillige Budgets und Angebote gehören in einen eigenen, separat kündbaren Abschnitt oder in eine Anlage. Andernfalls droht Streit darüber, welche Teile einer gemischten Vereinbarung nach einer Kündigung fortgelten.

4. Was in eine Betriebsvereinbarung BGM hineingehört

Eine tragfähige Betriebsvereinbarung BGM regelt den Rahmen, nicht jede Einzelmaßnahme. Konkrete Kurse oder Aktionen ändern sich jährlich und gehören deshalb in den Maßnahmenplan des Steuerkreises, nicht in den Vertragstext. Bewährt hat sich folgende Gliederung:

  1. Geltungsbereich: räumlich, persönlich und sachlich, einschließlich Auszubildender, Teilzeit- und Leiharbeitskräfte.
  2. Ziele und Grundsätze: Vorrang der Verhältnisprävention, Freiwilligkeit der Teilnahme, Benachteiligungsverbot.
  3. Steuerkreis: Zusammensetzung, Entscheidungsbefugnisse, Sitzungsrhythmus und Budgetverantwortung.
  4. Analyseverfahren: zugelassene Instrumente für Befragung und Gefährdungsbeurteilung, Wiederholungsturnus.
  5. Datenschutz: Zweckbindung, Anonymisierung, Mindestgruppengrößen, Zugriffsrechte, Löschfristen.
  6. Externe Dienstleister: Auswahlkriterien, Auftragsverarbeitung, Verschwiegenheit.
  7. Teilnahme an Maßnahmen: Arbeitszeit oder Freizeit, Kostenübernahme, Umgang mit Zuschüssen.
  8. Information der Belegschaft: Rückmeldung von Ergebnissen, Kommunikationswege.
  9. Evaluation: Kennzahlen, Berichtspflichten an Steuerkreis und Betriebsrat.
  10. Schlussbestimmungen: Laufzeit, Kündigung, getrennte Kündbarkeit freiwilliger Teile.
Arbeitgeber und Betriebsrat verhandeln die Betriebsvereinbarung BGM im Steuerkreis
Der Steuerkreis setzt um, was die Betriebsvereinbarung als Rahmen vorgibt.

Die Gliederung entspricht in weiten Teilen dem, was ohnehin in ein BGM Konzept gehört. Das ist kein Zufall: Das Konzept beschreibt, was das Unternehmen vorhat, die Betriebsvereinbarung BGM sichert die Spielregeln dafür ab. Wer beides parallel erarbeitet, spart sich doppelte Abstimmungsschleifen.

Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: die Teilnahme während der Arbeitszeit. Angebote nach Feierabend erreichen erfahrungsgemäß vor allem bereits gesundheitsbewusste Beschäftigte. Eine klare Regel in der Vereinbarung verhindert, dass dieser Punkt bei jeder Maßnahme neu diskutiert wird.

5. Datenschutz: die heikelste Klausel

Gesundheitsdaten zählen nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Datenkategorien. Lange galt die Betriebsvereinbarung als bequemer Weg, ihre Verarbeitung im Betrieb zu legitimieren. Diese Sicht hat der Europäische Gerichtshof im Dezember 2024 deutlich eingeschränkt (Urteil vom 19.12.2024, C-65/23).

Nach dem Urteil darf eine Betriebsvereinbarung das Schutzniveau der DSGVO nicht absenken. Sie muss die allgemeinen Grundsätze und Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verordnung vollständig einhalten, und Gerichte können das in vollem Umfang überprüfen. Eine Klausel, die eine Verarbeitung einfach für erforderlich erklärt, reicht also nicht.

Für die Betriebsvereinbarung BGM heißt das konkret: Die Datenschutzklausel muss tatsächlich etwas leisten. Bewährt haben sich folgende Festlegungen:

  • Anonymität vor Einwilligung: Wo möglich, werden Daten so erhoben, dass sie gar keinen Personenbezug haben. Echte Anonymität ist rechtlich stabiler als jede Einwilligung im Arbeitsverhältnis.
  • Mindestgruppengrößen: Gesamtauswertungen ab etwa 20 Beschäftigten, Teilgruppen wie Abteilungen oder Schichten erst ab 30 Antworten je Gruppe. Bei kleineren Einheiten lassen sich Einzelne etwa über bekannte Fehlzeiten identifizieren.
  • Zweckbindung: Ausdrücklicher Ausschluss jeder Verwendung für Leistungsbeurteilung, Personalauswahl oder arbeitsrechtliche Maßnahmen.
  • Getrennte Akten: BEM-Unterlagen und Ergebnisse aus Gesundheitsangeboten werden nicht in der Personalakte geführt.
  • Löschfristen: konkrete Fristen statt allgemeiner Formulierungen wie „nach Zweckerfüllung“.

Wichtig ist außerdem, wie die Betriebsvereinbarung BGM mit externen Anbietern umgeht. Erhebt ein Dienstleister die Daten und liefert nur aggregierte Ergebnisse, sollte die Vereinbarung festhalten, dass das Unternehmen keinen Zugriff auf Rohdaten erhält. Das schafft Vertrauen und reduziert zugleich das eigene Datenschutzrisiko.

6. Typische Fehler in der Praxis

Bei der Verhandlung einer Betriebsvereinbarung BGM wiederholen sich in der Praxis fünf Muster:

  • Zu spät verhandelt: Das Befragungstool ist bereits gekauft, bevor der Betriebsrat davon erfährt. Ohne Zustimmung darf es dann nicht eingesetzt werden.
  • Zu detailliert: Konkrete Kurse stehen im Vertragstext. Jede Programmänderung erfordert dann eine Änderung der Vereinbarung.
  • Muster ungeprüft übernommen: Vorlagen aus dem Internet passen selten zur Betriebsgröße und stammen oft aus der Zeit vor dem EuGH-Urteil.
  • Freiwilliges und Erzwingbares vermischt: Nach einer Kündigung ist unklar, welche Regelungen fortgelten.
  • Keine Evaluation geregelt: Die Vereinbarung legt fest, was gemacht wird, aber nicht, wie die Wirkung überprüft wird.

Formal gilt außerdem: Eine Betriebsvereinbarung ist schriftlich niederzulegen und von beiden Seiten zu unterzeichnen. Seit 2021 ist nach § 77 Abs. 2 BetrVG auch die elektronische Form möglich, wenn beide Seiten dasselbe Dokument qualifiziert elektronisch signieren. Eine einfache E-Mail-Bestätigung genügt nicht.

7. Betriebe ohne Betriebsrat

Gibt es keinen Betriebsrat, kann auch keine Betriebsvereinbarung BGM abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber entscheidet dann allein, ist aber an dieselben Datenschutz- und Arbeitsschutzpflichten gebunden.

Sinnvoll ist trotzdem eine schriftliche BGM-Leitlinie, die Ziele, Datenschutzregeln und Freiwilligkeit verbindlich festhält und allen Beschäftigten zugänglich ist. Die Beteiligung der Belegschaft lässt sich über Gesundheitszirkel oder gewählte Ansprechpersonen im Steuerkreis organisieren. Für die Glaubwürdigkeit einer Befragung ist eine externe Durchführung hier besonders wertvoll.

Bei Unternehmen mit mehreren Betrieben stellt sich die umgekehrte Frage. Ist eine einheitliche Regelung zwingend erforderlich, etwa bei einem unternehmensweiten Befragungstool, ist nach § 50 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zuständig. Andernfalls verhandeln die örtlichen Betriebsräte.

Häufige Fragen zur Betriebsvereinbarung BGM

Muss ein Unternehmen eine Betriebsvereinbarung BGM abschließen?

Nein. Pflicht ist nur die Beteiligung des Betriebsrats in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Die Vereinbarung ist aber der effizienteste Weg, diese Beteiligung für das gesamte BGM einmal sauber zu regeln.

Kann der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung BGM erzwingen?

Für die mitbestimmungspflichtigen Teile ja, etwa für das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung. Hier kann der Betriebsrat initiativ werden und notfalls die Einigungsstelle anrufen. Freiwillige Angebote und das Budget dafür kann er dagegen nicht erzwingen.

Wie lange dauert die Verhandlung?

Bei gutem Vorlauf meist zwei bis vier Monate. Am längsten dauern in der Regel die Datenschutzklausel und die Freigabe der Analyseinstrumente. Ein vorbereiteter Entwurf mit klar getrennten freiwilligen und erzwingbaren Teilen verkürzt den Prozess spürbar.

Ersetzt die Betriebsvereinbarung eine Einwilligung der Beschäftigten?

Nicht automatisch. Sie kann eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bilden, muss dafür aber alle Anforderungen der DSGVO erfüllen. Für Gesundheitsdaten ist eine anonyme Erhebung meist der rechtssicherere Weg.

Fazit

Eine Betriebsvereinbarung BGM ist kein bürokratisches Pflichtstück, sondern ein Beschleuniger. Sie bündelt die Mitbestimmungstatbestände, schafft Vertrauen in Befragungen und verhindert, dass jede Maßnahme einzeln verhandelt werden muss. Entscheidend sind drei Dinge: den Rahmen statt Einzelmaßnahmen regeln, freiwillige und erzwingbare Teile trennen und die Datenschutzklausel am Maßstab des EuGH ausrichten.

Wenn Sie eine Betriebsvereinbarung vorbereiten und dabei BGM-Konzept, Analyseinstrumente und Datenschutz aufeinander abstimmen möchten, finden Sie alle Informationen auf unserer Seite zur BGM-Beratung. Dieser Beitrag ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall.