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Betriebliche Gesundheitsförderung
Kaum eine Gesundheitsmaßnahme wird von Mitarbeitenden so unmittelbar positiv erlebt wie die Massage am Arbeitsplatz. Diese Seite betrachtet die Maßnahme strategisch: was sie leistet, wie die Einführung gelingt, was sie realistisch kostet – und was sie nicht leisten kann.
Bei der Massage am Arbeitsplatz kommen ausgebildete Massagetherapeut:innen direkt ins Unternehmen. Behandelt wird in einem ruhigen Besprechungs- oder Sozialraum auf mobilen Massageliegen oder speziellen Massagestühlen. Eine Behandlungseinheit dauert üblicherweise 15 bis 30 Minuten und konzentriert sich auf die Zonen, die bei Büro- und Bildschirmarbeit am stärksten belastet sind: Nacken, Schultern, Rücken und Unterarme.
Organisatorisch hat sich ein wiederkehrender Rhythmus bewährt – etwa ein fester Massagetag pro Woche oder alle zwei Wochen. Mitarbeitende buchen ihre Zeitfenster vorab über einen Terminplan, sodass der Arbeitsablauf planbar bleibt und die Auslastung der Therapeut:innen gesichert ist.
Muskel-Skelett-Erkrankungen gehören seit Jahren zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland – in den Gesundheitsreporten der gesetzlichen Krankenkassen (etwa dem BKK Gesundheitsreport) stehen sie regelmäßig an erster oder zweiter Stelle des AU-Geschehens. Genau an diesem Belastungsschwerpunkt setzt die Massage an:
In der Praxis haben sich zwei Formate etabliert. Die mobile Massageliege erlaubt größeren Behandlungsumfang – neben Nacken und Schultern auch Rücken und Beine – und eignet sich für Einheiten ab 20 Minuten. Sie braucht etwas mehr Platz und einen Raum, in dem sich Mitarbeitende wohlfühlen. Der Massagestuhl ist das kompaktere Format: Behandelt wird sitzend und bekleidet, der Aufbau dauert Minuten, und schon eine 15-minütige Einheit löst die typischen Verspannungszonen der Bildschirmarbeit. Für den Einstieg wählen die meisten Unternehmen den Stuhl; bei etablierten Angeboten mit längeren Einheiten setzt sich häufig die Liege durch.
Unabhängig vom Format lohnt der Blick auf die Qualifikation: Seriöse Anbieter arbeiten mit ausgebildeten Massagetherapeut:innen oder Physiotherapeut:innen, klären gesundheitliche Ausschlussgründe vor der ersten Behandlung ab und dokumentieren die Auslastung transparent. Ein fester Stamm an Therapeut:innen ist mehr als ein Komfortmerkmal – er senkt die Hemmschwelle, weil Mitarbeitende die behandelnde Person kennen, und ermöglicht es, auf individuelle Beschwerdebilder über mehrere Termine hinweg einzugehen.
Bedarf klären
Teamgröße, Belastungsprofil, gewünschter Rhythmus und Budgetrahmen – daraus ergibt sich das passende Format (Liege oder Stuhl, Taktung, Frequenz).
Organisation festlegen
Geeigneter Raum, Buchungssystem für Zeitfenster, Regelung zur Arbeitszeit (während der Arbeitszeit, in der Pause oder anteilig) und Finanzierungsmodell.
Pilotphase starten
Ein Testzeitraum von vier bis acht Wochen zeigt, ob Taktung, Nachfrage und Format passen – vor einer langfristigen Vereinbarung.
Etablieren & auswerten
Feste Termine, regelmäßiges Feedback der Teilnehmenden und einfache Kennzahlen (Auslastung, Zufriedenheit) sichern den dauerhaften Nutzen.
Abgerechnet wird in der Regel pro Therapeut:innen-Stunde. Marktüblich sind – je nach Region, Qualifikation und Umfang – etwa 80 bis 120 € pro Stunde. In einer Stunde werden je nach Taktung zwei bis vier Mitarbeitende behandelt.
Modell
Wie es funktioniert
Wofür es sich eignet
Arbeitgeberfinanziert
Das Unternehmen trägt die Kosten vollständig; Mitarbeitende buchen kostenfrei.
Maximale Teilnahme und stärkster Wertschätzungseffekt; geeignet als fester BGF-Baustein.
Mischmodell
Arbeitgeber übernimmt einen Sockelbetrag, Mitarbeitende zahlen einen Eigenanteil (z. B. 5–10 € pro Einheit).
Guter Kompromiss bei begrenztem Budget; Eigenanteil erhöht die Verbindlichkeit der Buchungen.
Selbstzahlermodell
Das Unternehmen stellt Raum und Organisation, Mitarbeitende zahlen die Behandlung selbst.
Einstieg ohne Budget; Wertschätzungs- und Teilnahmeeffekt fallen deutlich geringer aus.
Steuerliche Einordnung – genau hinschauen: Der Freibetrag von 600 € je Mitarbeitendem und Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG gilt nur für Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V genügen – also für zertifizierte bzw. qualitätsgesicherte Präventionsleistungen. Eine klassische Entspannungsmassage fällt nicht darunter. Ob eine Massage am Arbeitsplatz im Einzelfall steuerbegünstigt behandelt werden kann (etwa als Leistung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse bei berufsbedingten Beschwerden), sollte mit der Steuerberatung geklärt werden.
So beliebt die Massage am Arbeitsplatz ist – als alleinige Gesundheitsmaßnahme greift sie zu kurz. Drei Grenzen sollte jedes Unternehmen kennen:
Im multiperspektivischen BGM-Verständnis gehört die Massage am Arbeitsplatz zur Verhaltensebene der betrieblichen Gesundheitsförderung – als schnell wirksamer, akzeptanzstarker Baustein gegen Muskel und Skelett Belastungen. Ihre volle Wirkung entfaltet sie, wenn eine Analyse zuvor gezeigt hat, dass körperliche Beschwerden tatsächlich ein Belastungsschwerpunkt sind, und wenn sie mit verhältnispräventiven Schritten (Ergonomie, Arbeitsorganisation) kombiniert wird. Einen Überblick über die weiteren Bausteine gibt die Seite Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Das entscheidet das Unternehmen. Verbreitet sind drei Varianten: vollständig während der Arbeitszeit (stärkstes Signal der Wertschätzung), in der Pause oder anteilig – etwa die Hälfte der Behandlungszeit als Arbeitszeit. Wichtig ist eine klare, einheitliche Regelung vor dem Start.
Bei 15- bis 30-minütiger Taktung schafft eine Therapeut:in etwa drei Behandlungen pro Stunde – an einem halben Tag also rund 8 bis 12, an einem ganzen Tag etwa 16 bis 24 Mitarbeitende. Für größere Belegschaften werden mehrere Therapeut:innen parallel eingesetzt.
Ein ruhiger, abschließbarer Raum ab etwa 8 bis 10 m² genügt – ein Besprechungsraum ist ausreichend. Liege oder Massagestuhl bringen die Therapeut:innen mit.
Nein. Kassenzuschüsse nach §§ 20, 20b SGB V setzen qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen voraus; eine Arbeitsplatzmassage erfüllt diese Kriterien in der Regel nicht. Sie ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung – die steuerliche Behandlung sollte individuell geprüft werden.
Sinnvoll wird ein regelmäßiger Massagetag ab etwa 10 bis 15 interessierten Mitarbeitenden, damit die gebuchten Stunden ausgelastet sind. Kleinere Teams starten häufig mit einem Rhythmus von vier Wochen oder teilen sich einen Termin mit einem Nachbarunternehmen.
Bewährt hat sich ein digitaler Buchungsplan – vom geteilten Kalender bis zum Buchungstool des Anbieters –, in dem Mitarbeitende ihre Zeitfenster selbst reservieren. Wichtig sind eine Erinnerung am Vortag und eine kurze Warteliste, damit kurzfristig frei werdende Slots nachbesetzt werden. So bleibt die Auslastung hoch und das Angebot wirtschaftlich.
Freiwilligkeit ist Grundprinzip jeder BGF-Maßnahme. In der Praxis nutzt ein Teil der Belegschaft ein Massageangebot regelmäßig, während andere es dauerhaft nicht wahrnehmen – für sie sollte das Gesundheitsbudget nicht verfallen, sondern in alternative Bausteine fließen. Genau dafür lohnt der Blick auf ein Gesamtkonzept, das unterschiedliche Bedürfnisse abdeckt.
Eingebettet in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement wird aus der Einzelmaßnahme ein Baustein mit messbarem Beitrag: Die Analyse zeigt, ob muskuläre Belastung wirklich Ihr Schwerpunkt ist – und kombiniert die Massage mit den Maßnahmen, die an den Ursachen ansetzen.
Die Durchführung vor Ort übernehmen unsere geprüften Umsetzungspartner – von der Terminorganisation bis zur regelmäßigen Behandlung im Unternehmen.
Weitere Maßnahmen: Firmenfitness · Gesundheitstag im Unternehmen · Alle Maßnahmen im Überblick

